Budokan Schulzendorf

privater Sportclub
Inhaber: Danilo Degner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)

Budokan Schulzendorf

  1. Das Training  für die AK 7-12, Jugend und Erwachsene erfolgt z.Z.
    1 x wöchentlich und dauert ca. 75  Minuten. In den Ferien/Feiertagen findet kein reguläres Training statt.
  2. Minderjährige Sportler sind persönlich von der erziehungsberechtigten/Begleit- Person dem leitenden Trainer in der Sporthalle zu übergeben. Die Aufsichtspflicht beginnt mit Trainingsbeginn und endet zum Trainingsende.
     (17:00-18:30 Uhr Montag / 17:30-19:00 Uhr Dienstag)
  3. Ist eine persönliche Übergabe des minderjährigen Mitgliedes nicht möglich und sind die Kinder berechtigt allein zum/vom Training nach Hause zu gehen, ist dies einmalig schriftlich formlos zu bestätigen. 
  4. Der monatliche Beitrag muss bis zum 10. des laufenden Monats auf das unten genannte Konto überwiesen werden. Der monatliche Beitrag wird nicht zurückerstattet.
  5. Der Mitgliedbeitrag  ist monatlich zu entrichten (Gültig ab dem 10.04.2022):

    Altersklasse

    Beitrag monatlich

    Kids AK 6-11

    28,00€

    Jugendliche 12-16

    28,00€

    Erwachsene

    40,00€






  6. Jedes Mitglied (Lehrgangsteilnehmer) haftet eigenständig (bei Minderjährigen die Eltern) für evtl. beim Training entstehende Unfälle bzw. Sachschäden. Jedes Mitglied muss eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen.
  7. Jedes Mitglied (bei Minderjährigen die erziehungsberechtigten Eltern)  ist verpflichtet, eine eigene Unfall- Krankenversicherung zu besitzen. Bei Eintritt in den Budokan Schulzendorf ist dies schriftlich nachzuweisen. (Kopie der jeweiligen Urkunde ist ausreichend)
  8. Eine Haftung jeglicher Art, für die während des Trainings entstehende Unfälle und Schäden werden durch den Budokan Schulzendorf NICHT übernommen!
  9. Jedes Mitglied sollte in zweckmäßiger Sportbekleidung zum Training erscheinen. Ein Gi (Judoanzug) und die persönliche Schutzausrüstung (Handschoner, Zahnschutz, Tiefschutz) sind notwendig und durch das Mitglied eigenständig nachzuweisen.
  10. Mitglieder dürfen nur am Training teilnehmen,  wenn Sie körperlich gesund und geistig dazu in der Lage sind. Es ist nicht gestattet alkoholisiert unter Drogen- und Medikamenteneinfluss am Training teilzunehmen. Der leitende Trainer hat das Recht, auffällig kranke Sportler (z.B. starke Erkältung) vom Training zu entbinden.
  11. Piercing und andere Gegenstände die am Körper getragen werden, sind vor Beginn der Trainingseinheit abzulegen (hohe Verletzungsgefahr).
  12. Auf Verlangen der Mitglieder (bei  Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) kann das „Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis“ und der Ehrenkodex des
    Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. der Trainer eingesehen werden.
  13. Zum Zweck der sportlichen Aktivitäten wie z.B. Lehrgangsbesuche, Wettkämpfe, Prüfungen  und sonstige vereinsbezogenen Aktivitäten, müssen wir personenbezogene Informationen/Daten, zu diesen Zweck an den Veranstalter weiter gegeben werden.
  14. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats und muss schriftlich eingereicht werden.
    Nach dem Ausscheiden durch eine schriftliche Kündigung, werden die persönlichen Daten des Mitgliedes gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
  15. Fotoerlaubnis/Datenschutzerklärung:
    (siehe Anhang 1 und 2 wird bei Antragstellung vorgelegt)