Budokan Schulzendorf
privater Sportclub
Inhaber: Danilo Degner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)
Budokan Schulzendorf
- Das Training für die AK 7-12, Jugend und Erwachsene erfolgt z.Z.
1 x wöchentlich und dauert ca. 75 Minuten. In den Ferien/Feiertagen findet kein reguläres Training statt. - Minderjährige Sportler sind persönlich von der erziehungsberechtigten/Begleit- Person dem leitenden Trainer in der Sporthalle zu übergeben. Die Aufsichtspflicht beginnt mit Trainingsbeginn und endet zum Trainingsende.
(17:00-18:30 Uhr Montag / 17:30-19:00 Uhr Dienstag) - Ist eine persönliche Übergabe des minderjährigen Mitgliedes nicht möglich und sind die Kinder berechtigt allein zum/vom Training nach Hause zu gehen, ist dies einmalig schriftlich formlos zu bestätigen.
- Der monatliche Beitrag muss bis zum 10. des laufenden Monats auf das unten genannte Konto überwiesen werden. Der monatliche Beitrag wird nicht zurückerstattet.
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Der Mitgliedbeitrag ist monatlich zu entrichten (Gültig ab dem 10.04.2022):
Altersklasse
Beitrag monatlich
Kids AK 6-11
28,00€
Jugendliche 12-16
28,00€
Erwachsene
40,00€
- Jedes Mitglied (Lehrgangsteilnehmer) haftet eigenständig (bei Minderjährigen die Eltern) für evtl. beim Training entstehende Unfälle bzw. Sachschäden. Jedes Mitglied muss eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen.
- Jedes Mitglied (bei Minderjährigen die erziehungsberechtigten Eltern) ist verpflichtet, eine eigene Unfall- Krankenversicherung zu besitzen. Bei Eintritt in den Budokan Schulzendorf ist dies schriftlich nachzuweisen. (Kopie der jeweiligen Urkunde ist ausreichend)
- Eine Haftung jeglicher Art, für die während des Trainings entstehende Unfälle und Schäden werden durch den Budokan Schulzendorf NICHT übernommen!
- Jedes Mitglied sollte in zweckmäßiger Sportbekleidung zum Training erscheinen. Ein Gi (Judoanzug) und die persönliche Schutzausrüstung (Handschoner, Zahnschutz, Tiefschutz) sind notwendig und durch das Mitglied eigenständig nachzuweisen.
- Mitglieder dürfen nur am Training teilnehmen, wenn Sie körperlich gesund und geistig dazu in der Lage sind. Es ist nicht gestattet alkoholisiert unter Drogen- und Medikamenteneinfluss am Training teilzunehmen. Der leitende Trainer hat das Recht, auffällig kranke Sportler (z.B. starke Erkältung) vom Training zu entbinden.
- Piercing und andere Gegenstände die am Körper getragen werden, sind vor Beginn der Trainingseinheit abzulegen (hohe Verletzungsgefahr).
- Auf Verlangen der Mitglieder (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) kann das „Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis“ und der Ehrenkodex des
Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. der Trainer eingesehen werden. - Zum Zweck der sportlichen Aktivitäten wie z.B. Lehrgangsbesuche, Wettkämpfe, Prüfungen und sonstige vereinsbezogenen Aktivitäten, müssen wir personenbezogene Informationen/Daten, zu diesen Zweck an den Veranstalter weiter gegeben werden.
- Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats und muss schriftlich eingereicht werden.
Nach dem Ausscheiden durch eine schriftliche Kündigung, werden die persönlichen Daten des Mitgliedes gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. - Fotoerlaubnis/Datenschutzerklärung:
(siehe Anhang 1 und 2 wird bei Antragstellung vorgelegt)